Kurze Zusammenfassung
Dieses Video erklärt, wie man ab 2025 in Deutschland mehr Geld für die Miete bekommen kann. Es geht um den Mietzuschuss, der für viele Menschen, wie Arbeitnehmer, Rentner, Studenten und Familien, verfügbar ist. Das Video erklärt die Voraussetzungen, die Einkommensgrenzen und die Berechnung des Zuschusses. Es wird auch erwähnt, dass Eigentümer von selbstgenutzten Immobilien ebenfalls Anspruch auf den Zuschuss haben können.
- Ab 2025 gibt es einen neuen Mietzuschuss, der für viele Menschen in Deutschland verfügbar ist.
- Der Zuschuss kann für Mieter und Eigentümer von selbstgenutzten Immobilien beantragt werden.
- Die Höhe des Zuschusses hängt von der Miete, der Wohnregion und dem Einkommen ab.
Mietzuschuss ab 2025: Mehr Geld für die Miete?
Das Video beginnt mit der Ankündigung eines neuen Mietzuschusses, der ab 2025 für Millionen Menschen in Deutschland verfügbar sein soll. Der Sprecher erklärt, dass viele Menschen von diesem Zuschuss noch nichts wissen und er ihnen in diesem Video die wichtigsten Informationen dazu vermitteln möchte. Er betont, dass es sich nicht um eine Sozialleistung für Erwerbslose handelt, sondern dass auch Arbeitnehmer, Familien, Alleinerziehende, Selbstständige, Rentner, Auszubildende und Studenten Anspruch auf den Zuschuss haben können.
Wie funktioniert der Mietzuschuss?
Der Sprecher erklärt, dass der Mietzuschuss, den er auch als "Mietzuschuss" bezeichnet, keine Sozialleistung für Erwerbslose ist. Er betont, dass Menschen, die Anspruch auf Bürgergeld haben, keinen Anspruch auf den Mietzuschuss haben. Der Zuschuss richtet sich an Angestellte, Familien, Alleinerziehende, Selbstständige, Rentner, Auszubildende und Studenten, die keinen Anspruch auf Bürgergeld haben. Der Sprecher erklärt, dass der Mietzuschuss dazu beitragen kann, die steigenden Miet- und Wohnkosten zu decken.
Wer hat Anspruch auf den Mietzuschuss?
Der Sprecher erklärt, dass die Höhe des Mietzuschusses von verschiedenen Faktoren abhängt, darunter die selbstgezahlte Miete, die Wohnregion und das Einkommen. Er erklärt, dass Deutschland in sieben Mietstufen eingeteilt ist, wobei die Mietstufe 6 für Städte wie Köln und Düsseldorf gilt und die Mietstufe 2 für Städte wie Bremerhafen gilt. Die Höhe des Mietzuschusses hängt auch von der Anzahl der Haushaltsmitglieder ab. Der Sprecher zeigt eine Tabelle, die die Höchstgrenzen für die monatliche Miete in den verschiedenen Mietstufen und mit unterschiedlicher Anzahl von Haushaltsmitgliedern aufzeigt.
Einkommensgrenzen für den Mietzuschuss
Der Sprecher erklärt, dass das Amt den möglichen Mietzuschuss anhand des "wohngeldrechtlichen Haushaltsnettoeinkommens" berechnet. Dieses Einkommen unterscheidet sich vom üblichen Nettoeinkommen, das man von seinem Gehaltszettel kennt. Es wird aus dem Bruttoeinkommen ermittelt, von dem 30% für Sozialversicherungsbeiträge und Werbungskosten abgezogen werden. Der Sprecher gibt verschiedene Beispiele für Einkommensgrenzen für Familien mit unterschiedlicher Anzahl von Kindern und in verschiedenen Mietstufen. Er erwähnt auch eine Sonderregelung für Haushalte mit pflegebedürftigen Personen oder Personen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 80 oder 100.
Wie kann man seinen Anspruch auf den Mietzuschuss prüfen?
Der Sprecher empfiehlt, den Online-Rechner des zuständigen Bundesministeriums zu verwenden, um eine schnelle Ersteinschätzung des eigenen Anspruchs zu erhalten. Der Link zum Rechner wird in der Videobeschreibung bereitgestellt. Der Sprecher erklärt, dass die Höhe des Mietzuschusses ab 2025 erhöht wird und dass die durchschnittliche monatliche Leistung von 370 € auf 400 € steigt. Er betont, dass es sich nur um einen Durchschnittswert handelt und dass die tatsächliche Höhe des Mietzuschusses von persönlichen Faktoren abhängt.
Vermögensgrenzen für den Mietzuschuss
Der Sprecher erklärt, dass es auch Vermögensgrenzen für den Mietzuschuss gibt, um sicherzustellen, dass das Geld an die richtigen und bedürftigen Menschen geht. Er erklärt, dass das erste Haushaltsmitglied ein verwertbares Vermögen von bis zu 60.000 € besitzen darf und für jedes weitere Haushaltsmitglied weitere 30.000 € erlaubt sind. Er erklärt, dass vor allem Geldvermögen und Immobilien berücksichtigt werden, während angemessener Hausrat, Kraftfahrzeuge und Gegenstände, die für die Berufsausbildung oder Erwerbstätigkeit erforderlich sind, nicht als Vermögen gelten. Der Sprecher betont, dass auch Eigentümer von selbstgenutzten Immobilien Wohngeld beantragen können, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. In diesem Fall wird der Zuschuss als "Lastenzuschuss" gewährt.
Fazit
Der Sprecher fasst die wichtigsten Punkte des Videos zusammen und betont, dass es sich um ein komplexes Thema handelt, das er in diesem Video vereinfacht dargestellt hat. Er ermutigt die Zuschauer, ihren Anspruch auf den Mietzuschuss kostenlos zu prüfen und das Video zu teilen, damit möglichst viele Menschen von dieser Möglichkeit erfahren.