Kurze Zusammenfassung
Das Video erklärt, wie sich das Nettoeinkommen vom Bruttogehalt unterscheidet und wie man es optimieren kann. Es werden Sozialabgaben (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) sowie Steuern (Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag) detailliert betrachtet. Möglichkeiten zur Steuerersparnis, wie Werbungskosten, Homeoffice-Pauschale und der Wechsel der Krankenkasse, werden aufgezeigt.
- Sozialabgaben und Steuern reduzieren das Bruttogehalt erheblich.
- Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung können durch Wechsel gesenkt werden.
- Werbungskosten, Homeoffice-Pauschale und andere Ausgaben können steuerlich geltend gemacht werden.
- Kirchenaustritt spart Kirchensteuer.
Intro [0:00]
Das Video erklärt, wie sich das Nettoeinkommen vom Bruttogehalt unterscheidet und wie man es optimieren kann. Am Beispiel der fiktiven Person Manuel, der 4347 € brutto verdient und 2731 € netto erhält, wird die Lohnabrechnung analysiert. Ziel ist es, zu zeigen, welche Sozialabgaben und Steuern abgeführt werden und wie man das Netto verbessern kann.
Sozialabgaben: Krankenversicherung, Rente & Co [0:56]
Es gibt vier Sozialabgaben: Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung. Die Beiträge werden auf Basis des Bruttogehalts berechnet, wobei es Höchstgrenzen gibt. Bei höherem Einkommen müssen Beiträge nur bis zu dieser Grenze gezahlt werden.
Gesetzliche Krankenversicherung [2:12]
Manuel zahlt monatlich 387 € für die Krankenkasse, bestehend aus einem Grundbeitrag von 14,6 % und einem Zusatzbeitrag. Der Zusatzbeitrag variiert je nach Krankenkasse. Durch einen Wechsel der Krankenkasse, z.B. von DAK (3,2 % Zusatzbeitrag) zu BKK4 (2,18 % Zusatzbeitrag), könnte Manuel etwa 22 € monatlich sparen. Ein Krankenkassenvergleich kann helfen, das individuelle Sparpotenzial zu ermitteln.
Rentenversicherung [3:38]
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung beträgt 18,6 % vom Brutto, wird aber zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geteilt. Manuel zahlt etwa 404 € monatlich. Auch hier gibt es eine Obergrenze von 101.400 € Jahresgehalt. Wer mehr verdient, zahlt nicht mehr in die Rentenversicherung ein, bekommt aber auch keine höhere Rente. Sehr gute Einkommen müssen sich daher zusätzlich privat um ihre Altersvorsorge kümmern.
Arbeitslosenversicherung [4:48]
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung beträgt 2,6 % vom Brutto und wird ebenfalls geteilt. Manuel zahlt 77 € monatlich. Im Falle von Arbeitslosigkeit erhält er 60 % (oder 67 % mit Kindern) seines letzten Nettoeinkommens. Die Bezugsdauer hängt von der vorherigen Beschäftigungsdauer ab und kann zwischen 6 und 24 Monaten liegen. Es gibt keine Sparmöglichkeiten bei der Arbeitslosenversicherung.
Pflegeversicherung [5:51]
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 3,6 % und wird mit dem Arbeitgeber geteilt. Kinderlose zahlen zusätzlich 0,6 %. Ab dem zweiten Kind gibt es einen Rabatt von 0,25 % pro Kind. In Sachsen gelten aufgrund des fehlenden Feiertags Buß- und Bettag höhere Beiträge. Manuel zahlt 104 € pro Monat in die Pflegeversicherung. Seine gesamten Sozialabgaben betragen 952 € monatlich.
Steuern [7:38]
Nach den Sozialabgaben folgen die Steuern, wo das größte Sparpotenzial liegt. Die Lohnsteuer ist progressiv, d.h. höhere Einkommen werden stärker besteuert. Bis zu einem Einkommen von 12.348 € ist man steuerfrei. Nicht das Bruttogehalt, sondern das zu versteuernde Einkommen wird besteuert.
Lohnsteuer [7:47]
Das zu versteuernde Einkommen wird berechnet, indem vom Bruttoeinkommen Werbungskosten (Pauschale 1230 €), Vorsorgeaufwendungen und ein pauschaler Abzug von 36 € abgezogen werden. Manuels zu versteuerndes Einkommen beträgt 3359 €, was etwa 23 % unter seinem Brutto liegt. Die Lohnsteuer beträgt 608 € monatlich.
So sparst du Steuern [9:35]
Da die Lohnsteuerberechnung von einem konstanten Jahreseinkommen ausgeht, kann es zu Abweichungen kommen. Eine Steuererklärung ist empfehlenswert, um zu viel gezahlte Steuern zurückzufordern. Die meisten Steuererklärungen führen zu einer Rückerstattung.
Werbungskosten [10:07]
Werbungskosten sind Kosten, die für die Arbeitnehmertätigkeit anfallen. Wenn die tatsächlichen Kosten höher sind als die Pauschale (1230 €), können diese in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
1. Wegstrecke zur Arbeit [10:25]
Für die Wege zur Arbeit können 38 Cent pro Kilometer und Arbeitstag angesetzt werden. Alternativ können die tatsächlichen Kosten, z.B. für ein Deutschlandticket (756 € pro Jahr), geltend gemacht werden.
2. Homeoffice-Pauschale [10:53]
Für Homeoffice-Tage können 6 € pro Tag angesetzt werden. Manuel arbeitet 130 Tage im Homeoffice und kann somit 780 € geltend machen.
3. Arbeitsmittel [11:04]
Arbeitsmittel wie ein Notebook oder Handy können ebenfalls abgesetzt werden. Wenn Manuel ein Handy zu 30 % beruflich nutzt, kann er 240 € (30 % von 800 €) ansetzen. Seine gesamten Werbungskosten betragen somit 1776 €, was zu einer monatlichen Steuerersparnis von über 14 € führt.
Kirchensteuer [12:20]
Die Kirchensteuer beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8 % der Lohnsteuer, in allen anderen Bundesländern 9 %. Sie wird auf die Lohnsteuer berechnet und nicht mit dem Arbeitgeber geteilt. Manuel zahlt 55 € Kirchensteuer pro Monat. Ein Kirchenaustritt würde ihm 660 € pro Jahr sparen.
Solidaritätszuschlag [13:10]
Der Solidaritätszuschlag fällt erst ab einer Lohnsteuer von 20.350 € pro Jahr an. Manuel zahlt keinen Solidaritätszuschlag.
So viel kann Manuel sparen [13:27]
Manuel kann durch Krankenkassenwechsel (22 €), höhere Werbungskosten (14 €), Handwerkerkosten (6 €) und Kirchenaustritt (55 €) insgesamt 90 € pro Monat bzw. 1086 € pro Jahr sparen. Eine Steuersoftware kann helfen, alle Sparmöglichkeiten zu nutzen.